Oktober 14

„Stroke Units“ Borken und Dülmen in Gefahr!…


„Stroke Units“ Borken und Dülmen in Gefahr!

Bezugnehmend auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes hat die UWG/Stadtpartei Fraktion im Kreistag eine Anfrage zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts gestellt.

Ein Urteil des Bundessozialgerichts gefährdet die Finanzierung der Erstversorgung von Schlaganfallpatienten im Kreis Borken. Das Borkener Klinikum hat eine speziell dafür eingerichtete Intensivstation. Diese wird nur finanziert, wenn eine Verlegung in eine neurochirurgische Spezialklinik wie in Münster innerhalb von 30 Minuten möglich ist. Das Gericht hat nun entschieden, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung zur Verlegung beginnt. Es steht also weniger Zeit für den eigentlichen Transport zur Verfügung. In diesem Zeitraum ist der Transport von Borken nach Münster nicht möglich. Der Wegfall der Finanzierung droht und damit das Ende der Station.

Das Urteil des Bundessozialgerichts geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei, insbesondere im ländlichen Raum. Das ist nicht zu akzeptieren. Wir wollen, dass die „Stroke Units“ in Borken und Dülmen erhalten bleiben. Diese haben gute Arbeit geleistet und vielen Menschen geholfen.


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